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Wir haben Herbstferien vom 14.-18.10.2024!
Vertreten werden wir durch die Praxen von
Dr. Mario Kratz, Ortsstr. 2, Homburg-Kirrberg, Tel.: 06841 / 1480 und
Zaid Binot, Karlstr. 2, Homburg, Tel.: 06841 / 64055
Ab dem 21.10.sind wir wieder für Sie da!
Die Praxis hat Sommerurlaub vom 5.8. - 23.8.2024.
Vertretung durch die Praxis von Johannes Mair, Talstr. 23, Tel.: 06841 / 2928.
Bitte dort unbedingt telefonisch anmelden.
Am Freitag, den 10.5.2024 ist die Praxis geschlossen. Vertretung durch die Bereitschaftspraxis am UKS, Gebäude 57, Tel. 06841 /116 117
Die Praxis hat Urlaub vom 20.5. - 24.5.2024. Vertretung durch die Praxen von Johannes Mair, Talstr. 23, Tel.: 06841 / 2928 und Dr. Mario Kratz, Ortsstr. 12, Homburg-Kirrberg, Tel. 06841 / 1480. Bitte dort unbedingt telefonisch anmelden.
Präzise Diagnostik des Fettanteils der Leber ("Fettleber") und insbesondere der Umwandlung in Bindegewebe (Leberfibrose). Die Untersuchung kann im Rahmen einer Abdomen-Sonografie erfolgen. Wir sind DEGUM Klasse I zertifiziert! Mehr
eRezept
Alle gesetzlich versicherten Patienten können Ihre Rezepte per eRezept bekommen. Sie benötigen hierzu lediglich Ihr Versicherten-Kärtchen. Besonders praktisch wir das eRezept in Verbindung mit der Patienten-App der Praxis: Nachdem Sie am Anfang des Quartals Ihr Kärtchen in der Praxis eingelesen haben können so Verordnungen und ins. Folgerezepte auch gänzlich "virtuell" ausgestellt und eingelöst werden!
eAU
Seit 1.1.2023 versenden wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung, kurz eAU. Diese dient verschiedenen Zwecken, unter andere ist der Arbeitnehmer davor geschützt, dass der Arbeitgeber erfährt bei welchem Arzt (und welcher Fachrichtung) der krankgeschriebene Arbeitnehmer in Behandlung war. Dies ist gesetzlich im § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V so geregelt:
Weitere Informationen zur eAU hier.
Brauchen Sie noch eine Corona-Impfung oder nicht? Machen Sie den Online-Check!
4.10.2022: Wer gilt als gegen Corona geimpft?
Grundsätzlich muss man hier zwischen der medizinischen Empfehlung und den rechtlichen Vorgaben unterscheiden. Die Rechtlichen wurden vor Kurzem neu im § 22a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt.
Demnach gelten alle, die eine Zweifachimpfung erhalten haben, ab dem 1. Oktober 2022 wieder als ungeimpft.
Vollständig geimpft sind nur diejenigen, die dreifach geimpft sind (="geboostert"), und zwar mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (Stand 14.9.2022). Dabei ist es egal, ob er von unterschiedlichen Herstellern kommt. Wichtig ist jedoch, dass die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein muss. Ab dem Tag der dritten Impfung gilt man wieder als vollständig geimpft.
Es gibt 3 Ausnahmen:
"Drei Corona-Impfungen" bedeuten für einen vollständig vollständig geimpft ab Oktober 2022:
Drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff oder einem Impfstoff, der von seiner Formulierung her identisch damit ist. Eine Liste der in der EU zugelassenen Impfstoffe findet sich unter bit.ly/Corona_Vakzine.
Seit dem 1. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate beim Reisen ohne Booster-Impfung (d. h. ohne dritte Impfung) nach neun Monaten ihre Gültigkeit.
1.10.2022: Maskenpflicht
Am 1.10. 2022 trat eine Neuerung des neues Saarländisches Infektionsschutzgesetz in Kraft. Demnach ist lauf §28b vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 für Patienten und Besucher von Arztpraxen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.